01.07.09

 

Änderung der ILE-Richtlinie (RL ILE/2007) in Vorbereitung

In Vorbereitung sind eine Reihe von Änderungen, die allesamt eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten bedeuten. Dies betrifft die inhaltliche Erweiterung von Fördertatbeständen, die Anhebung von Fördersätzen und die Erweiterung der Gebietskulisse.

Letztgenanntes kann zur vollen Förderfähigkeit von weiteren rund 20 Orten in der ILE-Region Westerzgebirge führen. Denn künftig sind im Rahmen der Förderrichtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2007) Maßnahmen in Orten mit bis zu 5 000 Einwohnern förderfähig. Bisher waren in der Regel nur Maßnahmen in Dörfern mit bis zu 2 000 Einwohnern möglich, deren Bausubstanz überwiegend durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt ist.

Die Details können Sie hier im nachfolgenden Link unter Download Richtlinie nachlesen.


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