Neue Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE-2007)
In Sachsen ist heute die neue Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) in Kraft getreten. Kern der überarbeiteten Richtlinie ist die Erweiterung der Gebietskulisse auf eigenständige Orte mit bis zu 5 000 Einwohnern. Bisher lag die Grenze für eine mögliche ILE-Förderung bei 2000 Einwohnern. Von dieser Neuregelung können 16 weitere Orte/Ortsteile in unserer Region profitieren.
Weiterhin sind einige Fördersätze erhöht worden. So können z.B. alle förderfähigen Gemeinden ab sofort statt bisher maximal 25.000 Euro nun bis zu 100.000 Euro für kleinere touristische Infrastrukturmaßnahmen bei einem erhöhten Fördersatz erhalten.
Eine weitere Neuerung ist die Förderung beim Ausbau bisher leerstehender ländlicher Bausubstanz. Bei einer Nutzung als Hauptwohnsitz wird zukünftig nicht nur die Außensanierung, sondern auch der Innenausbau finanziell unterstützt. Auch der kommunale Straßenausbau wird mit der Förderrichtlinie weiterhin gefördert.
Die neue Richtlinie und die Fördersätze können Sie hier oder unter REVOSAX downloaden.

