Richtlinie ILE/2007 geändert - neue Impulse für den ländlichen Raum
Um dem ländlichen Raum weitere Impulse zu geben, wurde die Richtlinie zum 04.12.2009 geändert. Es bestehen nun weitere Möglichkeiten für die Förderung wichtiger Entwicklungen. So können jetzt u.a. auch Baumaßnahmen zur Wiedernutzung leer stehender Wohngebäude als Hauptwohnsitz gefördert werden. Insbesondere junge Familien sollen ünterstützt werden. Der Fördersatz kann bis zu 50 % der Bruttokosten betragen.
Weiterhin sind jetzt z.B. auch der Ausbau von Anliegerstraßen (sofern sie sich in Baulast der Kommune befinden). die Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle sowie Erschließungsflächen gewerblich oder landwirtschaftlich genutzter Gebäude, Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen förderfähig.
Ausführliche Informationen zur Richtlinie, zu den Fördermöglichkeiten sowie zum Förderverfahren und den notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie beim Regionalmanagement (Kontaktdaten hier auf der Webseite).

